Verfassungsklage gegen Laufzeitverlängerung
Gut 200 Parlamentarier von SPD und Grünen werden in Karlsruhe eine Normenkontrollklage gegen die von der Bundesregierung beschlossene Laufzeitverlängerung der AKWs beim Verfassungsgericht in Karlsruhe einbringen. Auch eine weitere Klageschrift wird von fünf SPD-geführten Ländern in Karlsruhe eingereicht. Die Bundesregierung hat im vergangenen Herbst in zwei Novellen die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke verlängert, die Sicherheitsauflagen verändert und mit Hilfe eines neuen Paragraphen können im Zuge der Errichtung eines Endlagers Enteignungen duchgeführt werden. Die Bundesregierung hat dabei den Bundesrat übergangen, da ihr hier die erforderliche Mehrheit fehlt. Die Klage der 214 Parlamentarier kommt zu dem Schluss, dass beide Novellen sowohl formell als auch materiell verfassungswidrig sind. Die Länder nehmen im Auftrag des Bundes die Atomaufsicht wahr. Durch die Verlängerung der Laufzeiten auch der alten Meiler erreicht die Kontrolle der AKWs eine neue Dimension, damit ist die Zustimmung der Länder zu den beiden Novellen zwingend erforderlich. Obendrein werfen die Fraktionen der SPD und der Grünen der schwarz-gelben Bundesregierung vor, den Schutz der Bevölkerung zu missachten. So verstoße die neue Rechtslage gegen die verfassungsrechtlichen Schutzpflichten des Grundgesetzes, wie sie Artikel 2 regelt – „das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. „Statt die Reaktorsicherheit gerade der ältesten AKW zu verbessern, tut Bundesumweltminister Röttgen, das Gegenteil“, sagt Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin. „Durch den neuen Paragraph 7d im Atomgesetz werden die Sicherheitsstandards abgesenkt.“
Quelle: SZ 26.02.2011